Unfallversicherung vergleichen
Die Unfallversicherung tritt ein, wenn sich unfallbedingt eine dauerhafte Beeinträchtigung ergibt. Für die Wiederherstellung der Gesundheit nach einem Unfall ist aber die Krankenkasse zuständig. Nur wenn die Gesundheit nicht vollständig wieder hergestellt werden kann, dann kommt die Unfallversicherung zum Tragen.
Das gilt sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Unfallversicherung. Allerdings können bei der privaten Unfallversicherung noch andere Leistungen mit versichert sein. Dies können beispielsweise Bergungskosten oder Überführungskosten sein, und auch ein Krankenhaus-Tagegeld bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt kann eingeschlossen sein. Doch sollte man sich sehr überlegen, ob solche Leistungen in die Unfallversicherung eingeschlossen werden sollen, weil die dafür geforderten Prämien oft recht hoch sind. Bei Bergungs- und Überführungskosten hilft eventuell die Vereinbarung eines Selbstbehalts, um die Prämie für diesen Teil der Unfallversicherung deutlich senken zu können.
Wann erhält man nun eine Leistung aus der www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/unfallversicherung.php? Es gibt – neben der Übernahme der Einmalkosten für Bergung o. ä. - stets nur eine Rente, und dies oft nur bis zu dem Zeitpunkt, wo man die Altersrente in Anspruch nehmen kann – nach der Devise, dass dann ja keine Beeinträchtigung mehr vorliegen würde. Bei der privaten Unfallversicherung muss man deshalb darauf achten, was zu diesem Punkt im Unfallversicherungsvertrag geregelt ist.
Doch auch die Rente ist noch von weiteren Bedingungen abhängig. Die Wichtigste ist die sogenannte Gliedertaxe. Sie bestimmt, was eine körperliche Einschränkung, etwa der Verlust eines Fingers, „wert“ ist. Sind dies beispielsweise: fünf Prozent, dann erhält man eine monatliche Rente in Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme. Auch da kommt es auf die Regelungen des Unfallversicherungsvertrags an.