Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungsvertrag, die dem Versicherten im Falle einer Haftpflicht den Vermögensschaden ersetzt, der ihm durch seine Ersatzpflicht entstanden ist.. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung gehört auch die Gewährung von passivem Rechtsschutz wenn unberechtigte Ansprüche erhoben werden.
Grundsätzlich ist der Abschluss von Haftpflichtversicherungen nicht vorgeschrieben. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in besonders ririkoträchtigen Bereichen. Wegen der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, ist für Fahrzeughalter die Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wegen der Gefahr, die von Gebrauch von Schusswaffen ausgeht, müssen Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist im Bereich der Arzthaftung für Mediziner, Krankenhäuser und sonstige Heilberufe sowie Tierhalter nicht vorgeschrieben.
Zahlreiche Ausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vor allem in den allgemeinen oder besonderen Versicherungsbedingungen) und/oder den Individualvereinbarungen legen fest, in welchen Situationen der Versicherer nicht zahlen muss. In der Regel bilden Risiken die Ausnahme, für die es eine spezielle Haftpflichtversicherung gibt. In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Leistung:
- Absichtlich herbeigeführte Schäden (grobe Fahrlässigkeit ist grundsätzlich mitversichert)
- im Zustand der Deliktsunfähigkeit verursachte Schäden
- Ansprüche zwischen Familienangehörigen, die im gleichen Haushalt leben oder gesetzlichen Vertretern des Versicherten.
- Ansprüche zwischen Personen, die die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertra beziehen
- Schäden an fremden Gegenstände, die sich im Eiegentum des Versicherungsnehmers befinden aufgrund von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt.
- Schäden an fremden Gegenständen, die der Versicherungsnehmer bearbeitet
- Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden
- bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Schäden, die aus kaufmännischer und spekulativer Geschäftstätigkeit enstanden sind.
Heutzutage bieten viele Versicherungen umfangreiche Verträge an, die den Versicherer gegen höhere Prämien auch bei einigen der ansonsten ausgeschlossenen Schäden zur Leistung verpflichten. Zwischen dem Leistungsumfang verschiedener Anbieter können, trotz ähnlicher Prämien, große Unterschiede bestehen.
Die Haftpflichtversicherung wird in der regel für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Beide Seiten haben das Recht den Vertrag unabhängig von der vereinbarten Laufzeit nach einem abgelehnten oder auch regulierten Schadenfall zu kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bei einer Beitragserhöhung Gebrauch von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht machen.