Hausratversicherung


Für viele Menschen sind "die eigenen vier Wände" das wichtigste und teuerste, was sie besitzen. Wenn sie das in folge eines Unglücks verlieren, stehen sie oft vor dem Nichts. Einige Sachen gehen für immer verloren (zum Beispiel Fotos), aber wenigstens kann man den finanziellen Schaden mit der Hilfe der Hausratversicherung begrenzen.

Unter Hausrat versteht man alles, was in einem Haushalt zur Einrichtung (Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik), zum Gebrauch (Geschirr, Spielsachen, Bücher, Schallplatten, DVDs, CDs, Musikinstrumente, Kleidung) oder zum Verbrauch (Lebensmittel, Brennstoffe) dient. Auch Wertsachen (Bargeld, Wertpapiere, Schmuck) gehören zum Hausrat, aber sie sollten im Vertrag gesondert aufgeführt werden.

Die Summe für die eine Hausratversicherung Schutz bietet richtet sich immer nach dem Neuwert der Wertsachen und Gegenständen, die sich im Haus oder in der Wohnung befinden. Da es mühsam wäre das Wert der einzelnen Gegenstände abzuschätzen, gilt in den meisten Fällen eine Faustregel: es wird pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 Euro veranschlagt. Je hochwertiger ein Hausrat ist, desto sinnvoller ist eine solche Versicherung. Dafür spricht auch die Tatsache, dass die Beiträge eines solchen Vertrages im Vergleich zu anderen Versicherungen gering sind.

Eine Hausratversicherung bietet Schutz wenn das Haus / die Wohnung durch Brand, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Explosion, Rohr- und Frostschäden, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch geschädigt wird.

Folgende Schäden kann gegen einen Aufpreis in dem Vertrag einbinden lassen: Fahrraddiebstahl, Glasbruchschäden an Mobiliar und Gebäudeverglasungen, Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen), Wasseraustritt aus Aquarien, Sengschäden (Feuerschäden, die nicht durch offenes Feuer, sondern z.B. durch eine glimmende Zigarette entstanden sind) ua.

Es gibt aber auch Schäden, die in der Hausratversicherung nicht versichert sind. Solche Schäden sind: Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind, Schäden durch Kriegsereignisse, durch Kernenergie oder durch Sturmflut und Schäden eines Einbruchdiebstahls, die von Personen begangen worden sind, die bei dem Versicherten wohnten.

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