Unfallversicherung


Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung umfasst eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern der Versicherte nichts anderes vereinbart, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.

Es gibt folgende Arten von Unfallversicherungen:

  • Gegen Einmalzahlung oder gegen laufende Beiträge
  • mit Kapitalleistung und/oder Rentenleistung

Die Unfallversicherung kann durch folgende Zusatzoptionen erweitert werden: Progression bei höheren Invaliditätsgraden, verbesserte Gliedertaxe, Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr). Folgende Leistungen können mitversichert werden: (Unfall-)Todesfall, Krankenhaustagegeld, Kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, Sofortleistung bei schweren Verletzungen, Leistungen bei Knochenbrüchen.

Zwischen dem konkreten leistungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften gibt es teils wesentliche Unterschiede. Bei vielen Gesellschaften besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz gegen Prämienerhöhung zu erweitern. Durch die Mitversicherung einer Ökoleistung ist die Person auch gegen Unfälle während der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel versichert. Bei manchen Gesellschaften gibt es Leistungseinschränkungen wie etwa bei alkoholbedingten (Verkehrs-)Unfällen oder die Meldefristen sind unterschiedlich lang. All diese Unterschiede machen den Vergleich der Versicherungsangebote schwer.

Als Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung gilt der Unfall. Laut Definition liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis längerdauernde oder bleibende körperliche Schäden verursacht. Unfallversicherer bieten darüber hinaus Versicherungsschutz für Fälle an, in denen der Versicherte aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sich ein Gelenk verrenkt oder einen Muskel-, Sehnen-, Kapsel- oder Bänderriss erleidet. Als Unfall gilt dann auch der durch das Anheben eines Möbelstücks verursachte Riss einer Bizepssehne. Die häufig eintretenden Bandscheibenschädigungen (z.B. Diskusprolaps) sind zumeist nicht versichert.

Manche Versicherer raten zur Erweiterung des Versicherungsschutzes aufgrund besonderer Bedingungen. Hierdurch werden zum Beispiel auch tauchtypische Erkrankungen (sogenannte Caissonkrankheit) oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebserkrankung als Unfall betrachtet.

Durch Progressivvereinbahrungen kann der Versicherte sicherstellen, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Neben dem Invaliditätsrisiko ist auch die Versicherung anderer Unfallfolgen gegen Mehrprämie möglich. So kann auch ein fester Kapitalbetrag für den Fall eines Unfalltodes vereinbart werden. Die Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirt. Die Vereinbahrung einer Todesfallleistung wird empfohelen, da anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch besteht.